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Regierungschefs beschließen Härtefallregelung für KMU

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 8. Dezember über die Härtefallregelung für KMU entschieden. Der Zentralverband nahm an den Anhörungen im Vorfeld teil und erklärt die Einzelheiten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 8. Dezember folgenden Beschluss zur Härtefallregelung für KMU gefasst:  

  • Der Bund stellt den Ländern eine Milliarde Euro zur Verfügung „für eine Härtefallregelung für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes bis zum Ende der Laufzeit der Strom- und Gaspreisbremse im April 2024 im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind“.  

  • Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Bundesländern festgelegt, wobei zur Orientierung durch eine vorangegangene Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Eckpunkte dienen sollen.  

  • Antragstellung und Abwicklung der Hilfen sollen über die Bundesländer erfolgen. 

Es liegt danach nun bei den Bundesländern, konkrete Härtefallregelungen für ihr jeweiliges Bundesland zu erlassen, aus denen besonders betroffenen Betriebe schnell, effektiv und unbürokratisch finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Unsere Landesinnungsverbände stehen hierzu im Dialog mit den Landesregierungen und setzen sich hierfür ein. Der Zentralverband unterstützt die Landesinnungsverbände in dieser Sache auf Landesebene. Wir werden uns zudem weiterhin auf Bundesebene, auch zusammen mit dem ZDH, für schnelle Lösungen für diejenigen Betriebe einsetzen, deren Verträge zum Jahresende gekündigt wurden.  

Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse in Bundestag und Bundesrat 

Über den bisherigen Inhalt der geplanten Regelungen hatten wir mit Sondernewsletter vom 28. November informiert – eine Zusammenfassung finden Sie hier, eine erste Bewertung hier. Der Zentralverband hat sich seitdem in Gesprächen und mehreren Stellungnahmen intensiv für Nachbesserungen an den Gesetzentwürfen eingesetzt. Um nochmals das Bäckerhandwerk und seine Forderungen bei den zuständigen Politikern ins Bewusstsein zu bringen, nahmen ZV-Präsident Michael Wippler, ZV-Vizepräsident Wolfgang Schäfer, ZV-Vizepräsident Jürgen Hinkelmann, der Obermeister der Bäcker- und Konditoreninnung Potsdam Tobias Exner, der stellvertretende Obermeister der Bäcker-Innung Berlin Lars Siebert und ZV-Geschäftsführer Dr. Friedemann Berg am 6. Dezember im Bundestag an den Anhörungen zu den Preisbremsegesetzen teil. Am 15. und 16. Dezember stimmen Bundestag und Bundesrat endgültig über die Gesetzentwürfe für eine Strom- und Gaspreisbremse ab. 

Kurz nach ihrer Verabschiedung im Bundesrat, die für den 16. Dezember vorgesehen ist, sollen die Gesetzentwürfe in Kraft treten. Wenn die beschlossenen Gesetzestexte da sind, werden wir Anfang der 51. Kalenderwoche, unsere Zusammenfassung und Bewertung zu beiden Gesetzen unter den oben genannten Links (Zusammenfassung und Bewertung) auf der Website für Sie anpassen und aktualisieren.

 

Stand: 14. Dezember 2022